Sie brauchen Hilfe von einem Rechtsanwalt?
>> Klicken Sie hier!

BGB � 2126 Au�erordentliche Lasten

BGB � 2126 Au�erordentliche Lasten

[ Auszug: Der Vorerbe hat im Verh�ltnis zu dem Nacherben nicht die au�erordentlichen Lasten zu tragen, die als auf den Stammwert der Erbschaftsgegenst�nde gelegt anzuse ... ]